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Anpassung der Absonderungsregelungen ab 04. Mai 2022


Anpassung der Absonderungsregelungen ab 04. Mai 2022

  • Positiv auf das Corona-Virus getestete Personen müssen sich weiterhin sofort nach Kenntnis des positiven PCR- oder Schnelltestergebnisses in Absonderung begeben.
  • Künftig beträgt die Isolation für positiv getestete Personen im Regelfall nur noch fünf Tage. Nach diesem Zeitraum endet die Isolation, sofern die Betroffenen mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome (z. B. Husten oder Fieber) haben. Treten weiter Krankheitssymptome auf, muss die Isolation fortgesetzt werden. Sie endet dann spätestens (wie bisher) nach zehn Tagen. Ein negativer Test ist nicht mehr nötig, um die Isolation zu beenden.

    ● Für Personen, die engen Kontakt zu einer positiv getesteten Person hatten, insbesondere Haushaltsangehörige, besteht nun unabhängig von ihrem Impf- und    Immunstatus keine Absonderungspflicht mehr. Es wird diesen Personen aber empfohlen, für einen Zeitraum von zehn Tagen nach dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person, Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren und die allgemeinen Schutzmaßnahmen einzuhalten.

Unser Leitbild

Ziel unserer gemeinsamen Arbeit ist eine Schule als Lern- und Lebensort, in der sich alle am Schulleben Beteiligten wohlfühlen und deren Atmosphäre sie im Blick auf gesunde Ernährung, Gesundheit durch Sport und Bewegung, allgemeine und fachspezifische Bildung, Förderung der Ausbildungsreife, Vermittlung von Medienkompetenz und vor allem ein friedliches und soziales Miteinander als förderlich erfahren.

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Kontakt

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Albstr. 1

72393 Burladingen

Tel.: 07475/892240

Fax: 07475/892245

E-mail: poststelle-wrs(at)gwrs-burladingen.schule.bwl.de

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